: Neue Beschlüsse
Der Bundestag hat am Donnerstagabend noch folgende neue Beschlüsse verabschiedet:eine Neufassung des Gesetzes zur Umsetzung des EU-Haftbefehls. Dies war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Fassung vor einem Jahr abgelehnt hatte. Das neue Gesetz erlaubt die Auslieferung deutscher Straftäter an andere EU-Staaten nun nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. So ist eine Auslieferung nur dann zulässig, wenn die Tat in beiden Ländern strafbar ist.Finanzielle Gewinne aus Straftaten können künftig leichter eingezogen und den Opfern zur Verfügung gestellt werden. Nach der bisherigen Rechtslage war es möglich, dass der Staat eingezogene Gewinne aus einer Straftat wieder an den Täter zurückgeben muss. Die Frist für die Anmeldung der Ansprüche Geschädigter wird mit dem neuen Gesetz von drei Monaten auf drei Jahre verlängert.Eine Resolution wurde verabschiedet, mit der die kubanische Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte aufgefordert wird. In dem Antrag wird zu- dem die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Freilassung politischer Gefangener angemahnt.