: Hier sind sich die Reformer uneins
Kassen, die mit den Mitteln aus dem Fonds nicht auskommen, sollen nach dem Willen der Union von ihren Mitgliedern einen Zusatzbetrag kassieren – in Form einer „kleinen Kopfpauschale“. Sie soll auf einen gewissen Prozentsatz des Bruttoeinkommens begrenzt werden. Die SPD will diese Pauschale unbedingt verhindern und schlägt vor, dass die Kassen die Beiträge erhöhen.
Die SPD möchte, dass die Arbeitgeber einen Beitrag in den Gesundheitsfonds einzahlen, der sich an der Summe aller Löhne orientiert. Im Ergebnis würde der Beitragssatz der Arbeitgeber auf durchschnittlich 6 Prozent sinken. Die Beitragsbemessungsgrenze, ab der der Beitragssatz nicht mehr steigt, fiele weg. Die CDU will, dass die Arbeitgeber wie bisher rund 6 Prozent des Bruttolohnes bezahlen.
Uneinig sind sich die Koalitionspartner bei der Behandlung künftiger Privatversicherter. Neukunden will die SPD ebenfalls in den Fonds einbeziehen, CDU und CSU lehnen das strikt ab.
Die Finanzbasis der gesetzlichen Krankenversicherung soll verbreitert werden, aber über das Wie sind SPD und CDU uneins. Die SPD will die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer von 3.562 auf 3.937,50 Euro erhöhen, während die Grenze, bis zu der man pflichtversichert ist, um die gleiche Differenz auf 4.312,50 Euro stiege. Die Anhebung lehnt die CDU ab.
Die Union will die Versicherten verpflichten, eigene Rücklagen zu bilden und stärker privat vorzusorgen – getreu dem Vorbild der Privatversicherten.
Die Praxisgebühr soll nach dem Willen der SPD in bisheriger Höhe bestehen bleiben, die Union will die Obergrenze der maximal zu zahlenden Summe auf 2 Prozent des Einkommens auch für chronisch Kranke anheben und Befreiungen verhindern.
Private Unfälle sollen nach dem Willen der Unionspolitiker künftig auch privat versichert oder selbst bezahlt werden. Die SPD ist dagegen.
Um die Transparenz zu erhöhen, schlägt die Union vor, für die gesetzlich Versicherten ähnliche Spielregeln wie für privat Versicherte einzuführen. Das Sachleistungsprinzip, das den Versicherten die Kassenzahlung zusichert, soll durch das Kostenerstattungsprinzip ersetzt werden. Das heißt, der Arzt stellt dem Patienten eine Rechnung aus, die dieser an seine Krankenkasse schickt. Die SPD hält das Sachleistungsprinzip für unbürokratischer und daran fest.