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Archiv-Artikel

Europäer dürfen wieder ausgespäht werden

TERRORABWEHR Europäisches Parlament billigt Swift-Abkommen zur Übermittlung personenbezogener Bankdaten an die USA. Nur Grüne und Linke lehnen den Vertrag wegen fehlenden Datenschutzes ab

STRASSBURG apn/taz | Nach fünfmonatigen Verhandlungen kann die EU den USA zur Terrorfahndung wieder Zugriff auf Bankdaten von Millionen Bürgern geben. Das EU-Parlament billigte am Donnerstag mit großer Mehrheit das umstrittene Swift-Abkommen. Die EU hat den USA zwar einige Zugeständnisse beim Datenschutz abgerungen, der sogenannte Paketdatenaustausch, durch den Daten von unzähligen Europäern auf Listen der US-Geheimdienste gelangen können und dort jahrelang gespeichert bleiben, wird aber wieder zur Praxis.

Im Februar hatten die Abgeordneten ein erstes Abkommen gekippt, seitdem waren den US-Fahndern beim Aufspüren von Terrorfinanzströmen aus der EU die Hände gebunden. Nach der Zustimmung Straßburgs kann das neue Abkommen am 1. August in Kraft treten. Dafür stimmten 484 Abgeordnete aus den Lagern von Sozialdemokraten, Konservativen und Liberalen, es gab 109 Gegenstimmen von Grünen und Linken sowie 12 Enthaltungen.

Die Parlamentarier erreichten, dass die EU binnen fünf Jahren ein eigenes System zur Auswertung der Swift-Überweisungsinformationen aufbaut. Dann wäre der Massentransfer sensibler Daten in die USA überflüssig. Bis es so weit ist, soll ein Kontrolleur der EU in den USA über die Auswertung der Daten wachen.

Kaum Fortschritte gab es bei dem heiklen Punkt des massiven Datenaustauschs über sogenannte Paketdaten. Die Überweisungsinformationen kommen von der in Belgien ansässigen Firma Swift. Diese ordnet die Daten aber nicht Personen zu. Übermittelt werden deswegen die kompletten Datenpakete aus dem Land oder der Region, wo die verdächtige Person vermutet wird. Bei einem Verdächtigen aus München etwa könnten bei den US-Fahndern die Namen aller Kontoinhaber aus Bayern landen, die in einem bestimmten Zeitraum Geld in ein Land außerhalb der EU überwiesen haben. Die USA dürfen die Datenpakete fünf Jahre lang speichern.

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