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Archiv-Artikel

ULRIKE HERRMANN ÜBER DIE RENTENPLÄNE DER ARBEITSMINISTERIN Die Mittelschicht darf zahlen

Auch Mütter von Beamten erhalten eine Mütterrente. Aber es zahlen nur die Angestellten

Jedes Jahr zahlt der Staat etwa 81 Milliarden Euro in die Rentenkassen ein. Das klingt viel – und ist dennoch gerade ausreichend. Denn diese Milliarden decken die „versicherungsfremden Leistungen“ ab, die die Rentenkasse zu stemmen hat. Dies sind vor allem drei Posten.

Erstens: die Renten für die Aussiedler, die oft schon im Ruhestand waren, als sie aus Osteuropa zugeströmt sind. Zweitens: die Altersvorsorgung der Ostdeutschen, weil sie – zu Recht – Renten erhalten, die ihren Beschäftigungsjahren entsprechen, was sich aber aus der Wirtschaftsleistung der fünf neuen Bundesländer allein nicht finanzieren ließe. Und drittens: die „Mütterrente“, die bisher etwa 28 Euro pro Monat für jedes Kind spendiert, das vor 1992 geboren wurde.

Diese Leistungen sind alle richtig – aber sie müssen durch Steuern finanziert werden. Die Politik darf diese Kosten nicht auf die Rentenkasse abwälzen, denn dort sind nur die Angestellten organisiert. Beamte und Selbstständige tragen nicht zur Rentenversicherung bei, verdienen aber oft überproportional gut. Es wäre widersinnig, allgemeine Aufgaben der Rentenkasse zu überlassen, so dass nur die Mittelschicht zahlt – und die Eliten geschont werden.

Aber genau diesen Unsinn haben die beiden „Volksparteien“ Union und SPD beschlossen. Die Große Koalition will die Mütterrente aufstocken, aber zusätzliche Steuermittel gibt es nicht. Die Folgen sind grotesk: Auch die Mütter von Beamten erhalten eine Mütterrente – aber die Beamten zahlen dafür nicht. Nur die Angestellten.

Dieser Fehler lässt sich nicht korrigieren, indem Arbeitsministerin Nahles darüber nachdenkt, dass ab 2018 Steuermittel fließen könnten. Dies ist zu bequem, denn wer weiß, wer dann regiert. Wahrscheinlich nicht Nahles. Die Mütterrente muss sofort durch Steuern finanziert werden.

Inland SEITE 6