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Die rote Liste quält

Der Welterbe-Status des Kölner Doms steht in Vilnius (Litauen) wieder auf der Tagesordnung der UNESCO

In der „Roten Liste“ der UNESCO werden Welterbe-Stätten geführt, die besonders gefährdet sind. Sie umfasst derzeit 33 Kultur- und Naturstätten wie etwa die Altstadt von Jerusalem oder das Bamiyan-Tal in Afghanistan. Auch der Kölner Dom – aufgenommen als Welterbe im Jahr 1996 – wurde im Juli 2004 auf diese Liste gesetzt. Das Komitee begründete seine Entscheidung mit einer Gefährdung des Gesamtbilds der gotischen Kathedrale und der Stadtsilhouette durch Hochhaus-Planungen auf der anderen Rheinseite. Seitdem ist der wichtige Status des Doms extrem gefährdet.

Ab Samstag steht er deshalb in Vilnius (Litauen) bei der Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees wieder auf der Tagesordnung. Das internationale Gremium will wieder über eine mögliche Aberkennung des Welterbe-Status beraten, der Ausgang ist offen. Köln will in Vilnius gleich drei Entwürfe zur weiteren Stadtentwicklung auf der rechten Rheinseite vorlegen. Alle Konzepte sind nach Angaben des Kölner Baudezernenten Bernd Streitberger in Abstimmung mit der Denkmalschutz-Organisation ICOMOS entstanden, die auch als Gutachter für das Welterbe-Komitee fungiert. „Nach Auskunft der ICOMOS-Teilnehmer erfüllen alle drei Entwürfe die Kriterien der UNESCO“, sagt er. So beschränken sich die Bebauungs-Vorschläge auf eine Höchstgrenze von 60 Metern. Das Komitee wird nun darüber befinden, ob Köln damit hinreichende Konzessionen gemacht hat und wieder von der Roten Liste gestrichen werden kann.

Die UNESCO hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Kulturleistungen der Menschheit und Naturphänomene zu erhalten, die einen „außergewöhnlich universellen Wert“ besitzen. Weltweit sind 812 Stätten aus 137 Staaten aller Kontinente auf der UNESCO-Liste des Welterbes verzeichnet. Aus Deutschland sind 31 Denkmäler auf der Liste verzeichnet. Zuletzt wurde im Juli 2005 der obergermanisch- rätische Limes aufgenommen. Über Neuaufnahmen entscheidet das Welterbekomitee, das einmal jährlich zusammentrifft. DPA

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