: Die Kettenduldung
Wer keine Aufenthaltsgenehmigung erhält, für den ist sie oft der letzte Strohhalm: die so genannte Duldung. Der Status bedeutet eine „Aussetzung der Abschiebung“, er ist befristet und kann immer wieder verlängert werden, teilweise über Jahre. In diesem Fall spricht man von „Kettenduldung“. Eine Neuregelung des Zuwanderungsgesetzes soll Kettenduldungen unterbinden helfen: Laut Paragraf 25 ist es heute möglich, Duldungen nach 18 Monaten in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln. mer