Was ist Raufhandel?

Die Definition eines „Raufhandels“, nach Schweizer Strafrecht: „Nicht ausschließlich der Abwehr oder Streitschlichtung dienende Beteiligung an einer wechselseitigen tätlichen Auseinandersetzung zwischen mindestens drei Personen (Verletzungserfolg ist Strafbarkeitsbedingung).

Die Bestrafung von Fußballspielern, die sich an einer Rangelei beteiligen, ist in Artikel 49 des Fifa-Disziplinarreglements unter dem Titel „Raufhandel“ folgendermaßen geregelt:

1. Ein Spieler, der sich an einem Raufhandel beteiligt, wird für mindestens sechs Spiele gesperrt. 2. Die Sperre gilt für alle internationalen Punktspiele. 3. Ein Spieler, der sich bei einem Raufhandel ausschließlich gegen einen Angriff wehrt, andere verteidigt oder versucht, die Kämpfenden zu trennen, macht sich nicht strafbar.

Stimmen zum Raufhandel-Verfahren Jürgen Klinsmann: „Wir sind überzeugt von Torstens Unschuld. Wir finden es schade, dass etwas aufgerollt wird, was eigentlich abgeschlossen war.“ Fifa-Mediendirektor Markus Siegler: „Wenn man einen neuen Sachverhalt hat, kann ein Verfahren jederzeit eröffnet werden.“