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Archiv-Artikel

Gaspreiserhöhungen teilweise unwirksam

URTEIL Bundesgerichtshof entscheidet: Kunden können einseitige Preisänderung angreifen

Die Entscheidung habe verbraucherschützende Wirkung, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Gaspreiserhöhungen des Oldenburger Energieversorgers EWE für klagende Sondervertragskunden teilweise für unwirksam erklärt. Das am Mittwoch verkündete Urteil betrifft Preiserhöhungen seit April 2007.

Die Entscheidung habe bundesweit verbraucherschützende Wirkung, da der Kunde die einseitige Preisänderung des Gasversorgers angreifen könne, wenn eine Preisanpassungsklausel unwirksam sei, sagte ein BGH-Sprecher. Gasversorger müssten jetzt ihre Preisanpassungsklauseln daraufhin überprüfen, ob sie die gesetzliche Gasbezugsverordnung eins zu eins umsetzen. „Was sie nicht dürfen, ist: Abweichungen zu Lasten der Kunden einseitig vornehmen.“

Verbraucherschützer reagierten enttäuscht: Damit habe der BGH die Forderung nach Transparenz und Klarheit im Gassegment überwiegend aufgegeben, sagte Thorsten Kasper vom Bundesverband Verbraucherzentrale.

Ein EWE-Sprecher kündigte an, die BGH-Vorgaben umzusetzen und die Klausel zu ändern. Ob Kunden Geld zurückbekommen, ließ er offen. EWE sei vom BGH nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet worden. Die Sache wurde ans Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zurückverwiesen, das noch Feststellungen zur Billigkeit der vor dem 1. April 2007 vorgenommenen Preiserhöhungen treffen soll.  (dpa)