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Ein Händler darf Bücher nicht ohne weiteres als „Mängelexemplare“ günstig verkaufen. Verlagsneue Bücher unterliegen nur dann nicht der Buchpreisbindung, wenn sie verschmutzt oder beschädigt sind oder einen sonstigen Fehler aufweisen. Das berichtet die Zeitschrift OLG-Report unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Dabei genügt es nach Meinung des Gerichts nicht, wenn die Bücher vom Händler nach subjektiver Einschätzung als „Mängelexemplare“ angesehen und auf der Außenfolie entsprechend gekennzeichnet werden. Es müssten sich auch objektive Mängel im Sinne der gesetzlichen Regelung feststellen lassen. Das Gericht verurteilte mit seiner Entscheidung einen Buchhändler dazu, sich künftig beim Verkauf der Bücher strikt an die Buchpreisbindung zu halten. Der Händler hatte vornehmlich über das Internet Bücher unter den von den Verlagen festgesetzten Preisen verkauft. Auf die Außenfolie hatte er den Aufdruck „Mängelexemplare“ angebracht. Worin die Mängel bestehen sollten, vermochte er nicht zu sagen.

Werner Herzog, 63, wird als neues Mitglied in die Amerikanische Filmakademie aufgenommen. Auch Dolly Parton, Hollywoodstar Jake Gyllenhaal („Brokeback Mountain“) und Nachwuchsstar Dakota Fanning („Krieg der Welten“) sind neue Mitglieder, wie die Akademie nach US-Medienberichten bestätigte. Dazu gehören acht Oscar-Gewinner, darunter Rachel Weisz, Felicity Huffman, Heath Ledger und Joaquin Phoenix. Sie werden im September bei einem Galaabend in Los Angeles offiziell eingeführt. Insgesamt wurden 120 neue Schauspieler, Regisseure, Produzenten, Musiker und Autoren aufgenommen. Die Filmakademie vergibt jährlich die Oscars.