EU-Gerichtshof untersagt Brechmittel-Vergabe : Urteil über Thomas Röwekamp
Der Europäische Gerichtshof hat gesprochen: Die zwangweise Vergabe von Brechmitteln ist menschenunwürdig. Wer so behandelt worden ist, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein Urteil, bezugnehmend auch auf den Todesfall im Bremer Polizeigewahrsam.
Kommentar von Klaus Wolschner
Klarer konnte der Richterspruch nicht ausfallen. Schallender konnte die Ohrfeige für den Spitzenkandidaten der Bremer CDU, den Rechtsanwalt Thomas Röwekamp, nicht sein.
„Schwerstkriminelle“, so formulierte er seinerzeit, müssten mit „körperlichen Nachteilen“ rechnen. Welch Widerspruch zwischen dem Rechtsstaats-Empfinden des für die Ausübung des Gewaltmonopols verantwortlichen Senators und der Auslegung der Menschenrechte durch die obersten EU-Richter!
Wenn die CDU das „C“ in ihrem Namen ernst nehmen würde, hätte sie längst feststellen müssen, dass die Haltung ihres Spitzenkandidaten zynisch ist. Und nicht christlich gerechtfertigt werden kann. Nun haben die EU-Richter ihren Namen unter ein Dokument gesetzt, das jeden Zweifel an dem Sinn der CDU für die Bedeutung von Menschenrechten in einer Demokratie rechtfertigt. Was der CDU mit Thomas Röwekamp bleibt – ist das „U“.
siehe Bericht Seite 3