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Archiv-Artikel

Kein Amtsträger

Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Kölner Ex-SPD-Politiker Norbert Rüther auf. Neuauflage steht an

KÖLN dpa/ap/taz ■ Der Korruptionsprozess gegen den Kölner Ex-SPD-Politiker Norbert Rüther wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob gestern das auf zwei Jahre und drei Monate Haft lautende Urteil des Landgerichts Köln gegen den einstigen SPD-Fraktionschef im Kölner Stadtrat auf. Als kommunaler Abgeordneter sei er kein „Amtsträger“ und habe sich daher nicht wegen Bestechlichkeit, aber möglicherweise wegen „Abgeordnetenbestechung“ strafbar gemacht. Rüther kann damit auf ein milderes Urteil hoffen.

Rüther profitiert von einer neuen Rechtsprechung des BGH, wonach Gemeinderatsmitglieder ohne besondere Verwaltungsfunktion keine Amtsträger sind. Folglich können sie nicht wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit als Amtsträger angeklagt und verurteilt werden, sondern nur wegen Abgeordnetenbestechlichkeit (Paragraf 108 e Strafgesetzbuch). Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt erst seit Mai 2006. Der Fünfte Strafsenat des BGH fällte unter Vorsitz der heutigen Generalbundesanwältin Monika Harms das Urteil, dass Gemeinderatsmitglieder grundsätzlich nicht als Amtsträger gelten. Nur wenn sie in Verwaltungsfunktionen eingebunden sind, seien sie wie Amtsträger zu behandeln.

Rüther war im Zusammenhang mit dem Kölner Müllskandal wegen Bestechlichkeit und Beihilfe dazu schuldig gesprochen worden. Auslöser des Falls war eine Barspende von knapp 77.000 Euro, die Rüther vom Kölner Müllunternehmer Hellmut Trienekens angenommen und über schwarze Kassen an die SPD geleitet hatte. Das Geld sollte für den Kommunalwahlkampf verwendet werden. Trienekens machte sich damals Hoffnung, bei der Privatisierung der Kölner Müllentsorgung zum Zuge zu kommen.