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Archiv-Artikel

Neuauflage für Klüngel-Prozess

KARLSRUHE ap ■ Der Bestechungsprozess gegen den Kölner Ex-SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Rüther wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob gestern das Urteil des Landgerichts Köln auf. Rüther war im September 2005 zu zwei Jahren und drei Monaten wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechlichkeit verurteilt worden. Gegen ihn muss nun wegen des Straftatbestands der Abgeordneten-Bestechlichkeit als Ratsmitglied der Stadt Köln neu verhandelt werden. Rüther profitiert dabei von einer neuen Rechtsprechung des BGH, wonach Gemeinderatsmitglieder ohne besondere Verwaltungsfunktion keine Amtsträger sind. Folglich können sie nicht wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit als Amtsträger angeklagt und verurteilt werden – sondern nur wegen Abgeordnetenbestechlichkeit. Rüther hatte 1999 beim Müllentsorger Trienekens eine Spende von 75.000 Euro für den OB-Kandidaten Klaus Heugel eingeworben, die in einer schwarzen Kasse landete und Trienekens gewisse Geschäftsvorteile brachte.