: Hinweis vom Datenschützer an den Senat
VIRTUELLES BERLIN Datenschutzbeauftragter bemängelt, dass Hinweise auf Einspruchsmöglichkeiten fehlen
Datenschutz hat bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Berlin Partner offenbar nicht die oberste Priorität. Die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten Alexander Dix hatte frühzeitig Änderungswünsche an dem Dienst „Virtual Berlin“ angemeldet, bei dem flächendeckend Fotos von privaten Häuserfassaden zu sehen sind. Doch bis heute hat Berlin Partner die Vorgaben nicht umgesetzt.
Unter www.virtual-berlin.de zeigt das Unternehmen, das zu 45 Prozent der landeseigenen Investitionsbank gehört und unter anderem von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) über den Aufsichtsrat gesteuert wird, Luftaufnahmen von Berlin. Aus niedriger Höhe wurden die Fassaden fotografiert und dann auf ein 3-D-Modell der Häuser projiziert. Der Datenschutzbeauftragte war „in die Vorbereitungen mit einbezogen“, teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft mit. Er habe verlangt, „deutlich darauf hinzuweisen, dass der Wunsch zur Löschung der häusergebundenen Daten einfach und formlos an Berlin Partner zu richten sei“. Wer nicht will, dass die Fassade seines Hauses im Internet zu sehen ist, kann also Einspruch erheben. Bisher habe es allerdings noch „keinerlei Einsprüche“ gegeben, so die Wirtschaftsverwaltung.
Kein Wunder: Auch über ein Jahr nach dem Start der Website steht dort noch kein Hinweis auf die Möglichkeit des Einspruchs. Berlin Partner teilt mit, man sei zwar im Grundsatz selbstverständlich bereit, Auflagen oder Bitten des Datenschutzbeauftragten zu erfüllen. Es gebe aber mit ihm „noch einige Fragen zu klären – unter anderem die, wie mit Wohnungseigentümern zu verfahren ist“. SEBASTIAN HEISER