: Drogenkids sollen frei reisen dürfen
JUSTIZ Für minderjährige Dealer mit Asylstatus soll Residenzpflicht fallen: Dann können sie ins Heim
Bisher müssen minderjährige Drogendealer mit Asylbewerberstatus an dem Ort bleiben, der ihnen zugewiesen wurde. Berlin überlegt nun im Fall der jungen Drogendealer, diese Aufenthaltspflicht zu lockern. Damit könnten die Kinder auch in Heimen im Nachbarland Brandenburg, fernab der Drogenszene betreut werden. Bei Kindern, die immer wieder durch Rauschgifthandel auffielen, sei ein solcher Schritt „im Einzelfall“ möglich, sagte eine Sprecherin der Senatsinnenverwaltung am Wochenende.
Die beiden Kinder, die in den vergangenen Tagen aus Berliner Jugendeinrichtungen geflohen waren, bleiben unterdessen weiter vermisst. Die Jungen im angeblichen Alter von 11 und 13 Jahren seien bislang nicht wiederaufgetaucht, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag.
Beide waren mehrmals beim Handel mit Heroin erwischt worden, der 13-Jährige zuletzt am vergangenen Donnerstag in Kreuzberg. Kurz nach der Übergabe an den Kindernotdienst wurde er erneut als vermisst gemeldet. Der aus dem Libanon stammende 11-Jährige verschwand am selben Tag aus einem Heim in Marzahn-Hellersdorf, in dem er vorübergehend untergebracht war.
Katz-und-Maus-Spiel
Wegen des Katz-und-Maus-Spiels erwägen die Jugendbehörden eine Unterbringung in Brandenburg. Bisher schreibt die sogenannte Residenzpflicht aber den Asylbewerbern vor, sich ständig in einer bestimmten Kommune oder einem Landkreis aufzuhalten.
In Brandenburg gibt es unter anderem in Frostenwalde (Uckermark) Einrichtungen, wo sich die Jugendlichen der ständigen Betreuung nur schwer entziehen können. Die räumliche Trennung sei eine gute Möglichkeit, das Problem in den Griff zu bekommen, sagte die für den 11-jährigen Kinderdealer zuständige Jugendbezirksstadträtin von Steglitz-Zehlendorf, Anke Otto. Allerdings habe das Kind Asyl beantragt. Die Residenzpflicht verhindere derzeit, dass es nach Brandenburg geschickt werden könne. (dpa)