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Archiv-Artikel

Trotz Suizid in Haft angeblich keine Fehler erkennbar

ABSCHIEBEHAFT Ausländerbehörden handelten rechtens, sagt das Innenministerium in Hannover

Die Opposition hatte den Behörden vorgeworfen, den 58-Jährigen „um jeden Preis“ abschieben zu wollen

Niedersachsens Innenministerium sieht nach dem Suizid eines Abschiebehäftlings keine Versäumnisse bei den Ausländerbehörden. Die Haft sei rechtens gewesen, sagte ein Sprecher am Freitag. Wenige Tage nach seiner Inhaftierung hatte sich der 58-Jährige Anfang Juli in der Haftanstalt Langenhagen erhängt.

Nach einer ersten Überprüfung seien keine Fehler der Ausländerbehörden erkennbar, so das Innenministerium. Sie hätten alle Informationen des Bundeskriminalamtes (BKA) berücksichtigt. Schließlich habe die armenische Botschaft den Asylbewerber klar als eigenen Staatsbürger identifiziert. Dann seien Passpapiere ausgestellt worden, die Abschiebung nach Armenien wurde terminiert.

Die Opposition hatte den Behörden vorgeworfen, den 58-jährigen Mann mit falschen Papieren „um jeden Preis“ abschieben zu wollen. Es hatte Ungereimtheiten bei der Feststellung der Identität des Mannes gegeben und bei der Frage, ob er aus Aserbaidschan oder Armenien kommt.

Der Fraktionschef der Grünen im Landtag, Stefan Wenzel, wollte sich mit der Darstellung des Innenministeriums nicht zufrieden geben. Er sagte, der zuständige Landrat in Harburg habe anders als das Innenministerium erste Fehler eingeräumt.  (dpa)