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Archiv-Artikel

Radikalenerlass soll erweitert werden

SCHWERIN epd | Die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), will rechtsextreme Einflüsse auch im Bereich der Tagesmütter verhindern. Ab Sonntag gilt in dem Bundesland bereits die Regelung, dass sich alle privaten Träger von Kindergärten in einer Erklärung zum Grundgesetz bekennen müssen. Der Erlass gilt aber nicht für die Kindertagespflege.

Schwesig appellierte deshalb an die Landkreise und kreisfreien Städte, den Kita-Erlass auszuweiten, teilte das Ministerium am Freitag in Schwerin mit. Hintergrund ist, dass mit den Jugendämtern die Kommunen, nicht das Land über die Landesjugendämter die Erlaubnis für die Tätigkeit von Tagesmüttern erteilen.

Das Ministerium will vermeiden, dass Rechtsextremisten Einfluss auf die Kinder bekommen. Basis für die verlangte Erklärung sei die Präambel zum Kindertagesförderungsgesetz des Landes. Darin heißt es, dass die Bildung von Kindern auf der Basis der grundgesetzlichen Werteordnung erfolgen muss. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 1.100 Kitas und 1.600 Tagesmütter. Der Erlass gilt für alle neuen Anträge auf eine Kita-Trägerschaft. Seit 2007 müssen sich auch Bewerber um ehrenamtliche Bürgermeister- und Landratsämter zum Grundgesetz bekennen.

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