: Wer ist ein Anbieter?
Trotz Beilegung des Streits um die Internet-Ausstrahlung der Bundesliga: Dem Fernsehen per Netz fehlen Regeln
Die Auseinandersetzung um die Bundesligarechte der Deutschen Telekom (DTAG) sowie die Ausstrahlung übers Internet scheint ein vorläufiges Ende gefunden zu haben. Nachdem die DTAG Premiere mit der Ausstrahlung der Spiele über das Internet beauftragt hatte, war Kritik aus den Reihen der Landesmedienanstalten laut geworden. Der Verdacht: Ein Plattformbetreiber, an dem der Bund beteiligt ist, werde über Umwege zum Programmveranstalter. Die Frage: Darf das sein?
Nachdem jetzt die Landesmedienanstalten-Chefs Norbert Schneider, Wolf-Dieter Ring und Wolfgang Thaenert Einsicht in die Verträge zwischen Telekom und Premiere genommen haben, lautet die offizielle Einschätzung: Premiere wurden die Senderechte übertragen und der Sender ist ein unabhängiger Programmveranstalter. Über den Inhalt der Verträge und unter welchen Konditionen die Telekom die Senderechte auf Premiere „übertragen“ hat, sagten die Medienwächter nichts.
Von einer klaren Regelung, ob, wann und wie Netzbetreiber auch als Programmveranstalter auftreten dürfen, sind die Landesmedienanstalten noch weit entfernt. Die Direktoren haben nur für diesen „Einzelfall“ eine Entscheidung gefällt: „Im Falle einer Kooperation der DTAG mit einem anderen Rundfunkveranstalter würden sich die Notwendigkeit einer rundfunkrechtlichen Lizenz sowie die Frage der medienkonzentrationsrechtlichen Zurechenbarkeit in gleichem Maße stellen. Die Landesmedienanstalten behalten sich für diesen Fall vor, ebenfalls die Vereinbarungen einzusehen und zu bewerten.“
Was das bedeuten soll, versucht Reinhold Albert, Direktor der niedersächsischen Landesmedienanstalt, so zu erklären: „Irgendwann könnte es zu einem Summenproblem kommen, wenn die Telekom weitere Rechte erwerben würde. Dann kämen wir vielleicht zu einem anderen Ergebnis. Wenn sich diese Verfahrensweise häufen würde, dann könnte man schon zu dem Schluss kommen, dass es sich dabei um eine Umgehungsmöglichkeit handelt.“ Im Klartext: Würde die Telekom also noch mehr Programme erwerben und diese über Premiere oder andere Sender ausstrahlen lassen, müssten die Medienanstalten wohl ihr Veto einlegen.
Dass es sich auch bei der jetzt abgesegneten Kooperation um eine „Umgehungslösung“ handelt, hatten bereits im Vorfeld verschiedene Mitglieder der Landesmedienanstalten geargwöhnt. Der Vorgang macht klar, dass die Landesmedienanstalten angesichts des Wechsels „von der Broadcaster-Macht zur Plattform-Macht“, wie Schneider es jüngst formuliert hat, noch keine klare Linie gefunden haben. Dass Plattformbetreiber immer mehr ins Programmgeschäft drängen werden und mit ihnen zahlungskräftige Investoren, dürfte die Medienbranche in den nächsten Jahren komplett umkrempeln. Als problematisch bei der Regulierung gelten die unklaren Kompetenzen zwischen Bundesnetzagentur, Landesmedienanstalten sowie Bundeskartellamt. Insofern wünschte sich der Direktor des Grimme-Instituts Uwe Kammann unlängst von der Politik eine „Bundesmedienanstalt“, die einen klaren Rahmen, beispielsweise mit Konvergenz- oder Konzentrationsregelungen, vorgeben könnte. W. URBE