: „Reichsnorm“ regelt alles
SCHWEDEN 370 Euro Unterstützung pro Person plus Miete plus Monatskarte plus Bares für Geräte
STOCKHOLM taz | Trotz Universitätsexamen arbeitslos und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld: Johan Svensson hat daher wie jeder Schwede oder in Schweden lebende Ausländer einen Anspruch auf „Försörjningsstöd“ („Versorgungsunterstützung“). Beim Sozialamt muss der 25-Jährige dazu Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen.
Die Höhe des unbefristeten „Försörjningsstöd“ wird jährlich von der Regierung in der „Reichsnorm“ neu festgelegt. Die Kommunen, die für Auszahlung und Finanzierung zuständig sind, können höhere Sätze beschließen. Nach „Reichsnorm“ bekommt Johan monatlich umgerechnet etwa 370 Euro überwiesen. „Angemessene“ Miete, für einen Alleinstehenden bis zu 570 Euro, wird zusätzlich gezahlt.
Eine bedürftige Familie mit zwei Kindern unter 10 Jahren erhält 1.100 Euro und höchstens 900 Euro Mietkosten. Kosten für Strom, Heizung und Hausratsversicherung sowie eine Monatskarte für den ÖPNV werden auch übernommen. Wer „Försörjningsstöd“ bezieht, darf ein Auto haben – Höchstwert: 700 Euro.
Die „Reichsnorm“ soll alle Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und Kulturelles decken. Muss Hausrat angeschafft werden, kann man zusätzlich Bares beantragen, das meist mit Quittung belegt werden muss. Für die Sachen haben die meisten Kommunen Höchstsätze festgelegt: Ein Bett mit Matratze höchstens 120 Euro, ein Staubsauger 60 Euro. Schwedens öffentlicher Hand geht es leidlich gut: Es gibt keine Debatte um den „Försörjningsstöd“. REINHARD WOLFF