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Archiv-Artikel

Bahamas bleiben Reiseziel

STEUERBETRUG Die SPD drängt auf eine schärfere Verfolgung von Steuerflucht, ist sich dabei aber uneins. Und die CDU? Ist sowieso dagegen

Einen Ablasshandel für reiche Steuerhinterzieher führte Schwarz-Gelb 2011 ein

VON ULRICH SCHULTE

BERLIN taz | Dürfen reuige Steuerhinterzieher wie Alice Schwarzer tatsächlich ohne Strafe davonkommen? Nachdem bekannt geworden war, dass die Publizistin große Summen auf einem Schweizer Konto gelagert hatte und nach einer Selbstanzeige 2013 rund 200.000 Euro Steuern nachzahlte, diskutiert die Koalition über eine schärfere Verfolgung von Steuerflucht. Während die Union mit der jetzigen Regelung zufrieden ist, fordert die SPD Änderungen.

Es geht vor allem um die Straffreiheit für geständige Steuerhinterzieher. „Wir wollen die strafbefreiende Selbstanzeige bis zu einer Bagatellgrenze abschaffen“, sagte die neue SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi am Dienstag. Im Moment schützt das Gesetz reuige Steuerhinterzieher: Wer Geld am Staat vorbeischleuste, dies aber nachträglich selbst den Behörden meldet, muss keine Strafverfolgung fürchten. Diese Straffreiheit bei Selbstanzeige gilt für nicht angegebene Steuervorteile bis 50.000 Euro.

Doch auch sehr begüterte Steuerhinterzieher, die weitaus höhere Summen nachträglich melden, werden geschützt – wie im Falle Schwarzers. Steuerstraftaten über 50.000 Euro werden bei Selbstanzeige ebenfalls nicht verfolgt, wenn der säumige Zahler die hinterzogenen Steuern begleicht und „einen Geldbetrag in Höhe von 5 Prozent der hinterzogenen Steuer zugunsten der Staatskasse zahlt“, so der Gesetzestext. Diesen Ablasshandel für sehr vermögende Menschen führte die ehemalige schwarz-gelbe Koalition im Jahr 2011 ein.

Wenn Fahimi nun eine „Bagatellgrenze“ ins Spiel bringt, bedeutete das die Abschaffung dieser beiden großzügigen Hintertüren. Dann würden nur noch Steuerhinterzieher straffrei ausgehen, bei denen es um sehr geringe Beträge geht – eben Bagatellen. Allzu ernst darf man den Vorstoß allerdings noch nicht nehmen. Erstens ist sich die SPD selbst uneins. Fraktionschef Thomas Oppermann gab auf Spiegel Online eine andere Sprachregelung aus. Seine Partei wolle „die strafbefreiende Selbstanzeige überprüfen und gegebenenfalls ändern“, sagte Oppermann lediglich. Dies klingt deutlich weicher als bei Fahimi.

Außerdem wäre da noch die unwillige CDU. Sie vertritt die sehr pragmatische Position, dass die Selbstanzeigen dem Staat zumindest einen Teil des ihm zustehenden Geldes einspielen – während es ohne straffreie Selbstanzeige komplett verloren wäre, weil die Betrüger ihre Vergehen dann lieber weiter verheimlichen. Solange es Steueroasen gebe, brauche man die Selbstanzeige, sagte CDU-Haushälter Norbert Barthle.

Wegen solcher Differenzen haben sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag nur auf eine schwammige Formulierung geeinigt. Die strafbefreiende Selbstanzeige, heißt es in dem Vertrag, werde nach einem ausstehenden Bericht der Landesfinanzminister weiterentwickelt, „sofern hierfür Handlungsbedarf aufgezeigt wird“. Dessen Dringlichkeit wird aber jeder sehen, wie er will.