: Der Bürger muss drauf zahlen
Betr.: „Autos, Geld und Dreckwasser“, taz bremen vom 29.7. 2006
Die Herren Politiker glauben doch nicht ernsthaft, dass „die (Entsorgungs-)Unternehmen dann 16 Prozent der Summe als Umsatzsteuer ausweisen“ würden? Das muss dann ja wohl aufgeschlagen werden. Die Abwasserentsorgung gilt bisher als hoheitliche Dienstleistung, weshalb keine Umsatzsteuer gezahlt werden muß. Verrechnen können wiederum nur Unternehmen die Steuern, die Bürger müssen den Betrag zusätzlich zahlen. Passen würde diese Absicht zum allgemeinen Trend: Unternehmen ENTlasten, Bürger BElasten. Nur zu!
MARIA ROSEMEYER, Blievenstorf
Wäre es tatsächlich das Anliegen des Bausenators, die Unternehmen und Bürger zu entlasten, so hätte hierzu seit 2004 reichlich Zeit zur Verfügung gestanden. Stattdessen wurde jeder realisierbare Alternativvorschlag mit zweifelhaften Argumenten blockiert. Die ernsthaften rechtlichen Bedenken zur eigenen Lösung blieben ungeprüft. Bürgermeister und Finanzsenator ist daher zuzustimmen, wenn sie einerseits im Standortinteresse einen Vorsteuerabzug als Optionsmodell eröffnen wollen und andererseits die öffentlich-rechtliche Grundstruktur der Abwasserentsorgung beibehalten. Im Gegensatz zur Auffassung von Herrn Neumeyer gehört hierzu die Gebührenentwicklung für alle Bürger und die Struktur der Leistungsverträge mit Hansewasser mit auf den Prüfstand. Acht Jahre nach dem Verkauf, also jetzt, besteht diese Überprüfungsmöglichkeit. Ist eine einvernehmliche Einigung nicht möglich, bedarf es eines Schiedsverfahren oder einer gerichtlichen Klärung. Eine Verschleppung oder Verheimlichung dieser Angelegenheit ist weder im Interesse von Bürgern noch Unternehmen in Bremen und sollte daher auch nicht im Interesse des Senates sein. ERNST MÖNNICH, Bremen