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Archiv-Artikel

Irreführung

betr.: „Die Gefahr aus Teheran“

Israel führt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Libanon. Aus nichtigem Anlass macht sich Israel (mal wieder) zum Kriegsverbrecher. Jeder, der die UN-Charta lesen kann, weiß, dass Angriffskrieg ein Kriegsverbrechen ist. Doch keiner traut sich, das auch so zu sagen. Denn auch Amerika ist im Irak (und in Afghanistan) offensichtlicher Kriegsverbrecher, würde man die UN-Charta ernst nehmen.

Israel muss Rechtsstaat werden. Die systematische Ermordung der Intelligenz und der gewählten Vertreter der Palästinenser muss aufhören (und geahndet werden). Der Versuch, eine korrupte Marionettenregierung bei den Palästinensern zu etablieren (und die rechtmäßige Regierung einzusperren), muss beendet werden. Die Wiedergutmachung Israels an den arabischen Vertriebenen und an den Bewohnern der besetzten Gebiete wird vermutlich genau so viel Zeit (und Geld) erfordern wie die 60 Jahre Mord und Totschlag.

„Existenzrecht“ ist eine begriffliche Irreführung. Niemand hat ein Recht auf die Beibehaltung eines Unrechtssystems. Israel unterliegt einer „Verpflichtung zum Wandel“, wie vor 20 Jahren Südafrika. Das Land muss Angriffskriegen abschwören, die Ermordung von Zivilpersonen im In- und Ausland einstellen und in seiner Verfassung und Staatsphilosophie die Gleichberechtigung von Religionen und Rassen zulassen. Damit sich Israel von einem Schurkenstaat zum Rechtsstaat entwickelt, sollte ein internationales Kriegsverbrechertribunal eingesetzt werden, sollten internationale Haftbefehle gegen die Hauptverantwortlichen ausgestellt werden und sollten durch einen befristeten internationalen Boykott alle israelischen Importe, Exporte, Reisebewegungen und Bankkonten eingefroren werden. ROLF WALTHERBrüssel, Belgien