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Stupa falsch gewählt

Gericht: Die Satzungsänderung von 2000 war ungültig, die Erleichterung der Briefwahl bleibt aber

Das Studierendenparlament der Uni (Stupa) muss vorzeitig neu gewählt werden. Wie das Oberverwaltungsgericht entschieden hat, ist die im Februar 2000 geänderte Stupa-Satzung ungültig, weil sie nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde (Az. 3Bf294/03). Die damals ebenfalls geänderte Wahlordnung bleibt dagegen bis auf einen Punkt gültig, weil die dafür notwendige einfache Mehrheit erreicht wurde. Es bleibt unter anderem die mit der geänderten Wahlordnung vereinfachte Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden also allen Studierenden auch in Zukunft nach Hause geschickt. Lediglich die Verringerung der Sitze von 47 auf 35 hält das Gericht für ungültig, weil damit die Wahlordnung an die Satzung angepasst worden sei.

Für das Gericht steht außer Frage, dass die Beschlüsse der Studierendenparlamente seit der Wahlperiode 2001/ 2002 trotz der Entscheidung wirksam bleiben. Auch bleibe das für 2006/ 2007 gewählte Stupa ohne Aufstockung der Sitze bis zur nächsten Wahl bestehen. Allerdings müsse die nächste Wahl „unverzüglich und in angemessener Zeit“ abgehalten werden, das heißt möglichst schnell nach Beginn des Wintersemesters und nicht erst im Februar. Bis zur Konstituierung des neuen Stupa behalte das alte Parlament „eine Geschäftsführungskompetenz, die darauf beschränkt sein dürfte, die notwendigsten Dinge zu regeln oder zu verwalten“. knö

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