: Höhere Müllkunde
Die Abfallgebührenerhebung ist auf Druck der Kommunen zu einem endlosen Tabellenwerk geworden
Das Geschäft mit dem Müll ist ein heikles Thema. Es ist sogar so heikel, dass die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ihre Abfallgebühren nur äußerst ungern miteinander vergleichen lassen. So stieß die Gebührenerhebung des Bundes der Steuerzahler NRW (BdST) am Beispiel einer Musterfamilie in diesem Jahr auf den Unmut der Kommunen. Diese Berechnung sei absolut unrealistisch. „Die hätten den Vergleich am liebsten ganz verhindert“, sagte Georg Lampe, Vorsitzender des BdST NRW, gestern in Düsseldorf.
Auf einem Müllgipfel einigten sich die Gebührenfahnder mit Vertretern des Städte- und Gemeindebundes auf eine neue Form der Erhebung, bei der sämtliche Variablen der höheren Müllkunde berücksichtigt werden: der Abfuhrrythmus (wöchentlich, 14-tägig, monatlich), die Art des Mülls (Restmüll oder Biotonne), die Art der Gebühren (Einheitsgebühr oder separate Gebühren) sowie die Größe der Mülltonnen (60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter oder 1.100 Liter). Herausgekommen ist „der umfassendste Überblick, den es je gab“, sagte Lampe. Endlose Tabellenspalten erfassen allein für Restmüllgefäße knapp 6.000 unterschiedliche Gebühren.
Damit scheinen die Städte ihr Ziel erreicht zu haben. Extrem hohe Gebühren einzelner Städte herauszustellen, ist nahezu unmöglich. Miteinander verglichen werden können nur die Städte, die unter denselben Voraussetzungen arbeiten. So ist Rheinberg unter den Städten, die die gleiche Art der Gebühr erheben, zwar der teuerste Anbieter von 120-Liter-Restmüllgefäßen, die 14-tägig geleert werden (430 Euro), aber bei den 60-Liter-Gefäßen liegt Selm vorn (229,20 Euro). Auch die preiswerten Kommunen müssen mit einem eingeschränkten Ruhm leben: Ratingen ist preiswertester Anbieter von 60-Liter-Restmüllgefäßen (67,20 Euro), bei den 80-Liter-Mülltonnen allerdings muss die Stadt diesen Rang an Bad Oeynhausen (68 Euro) abgeben.
Verallgemeinernd lässt sich nach Angaben des BdST nur sagen: Aufgrund einer neuen Gesetzeslage sind die Müllverbrennungsanlagen (MVA) besser ausgelastet. Davon profitieren die Bürger, die weniger Gebühren zahlen müssen. Und: „Überall dort, wo Gemeinden an teure MVAs angeschlossen sind, zahlen die Bürger tendenziell höhere Gebühren“, sagte Lampe. Er fordert daher, dass die Städte ihren Müll in jeder Anlage in NRW entsorgen dürfen. KATHARINA HEIMEIER