: Gefährliche Geschäfte
WIRTSCHAFTSKRIMI Ein Unternehmer wehrt sich dagegen, aus seiner Firma ausgebootet zu werden und wirft seinen Geldgebern Steuerhinterziehung vor
Jürgen S. hatte ein Geschäftsidee. Er gründete eine Firma, überwarf sich mit seinen Geldgebern und kämpft jetzt gegen seinen Rauswurf. Vor dem Landgericht versuchte er am Freitag eine einstweilige Verfügung seines ehemaligen Geldgebers und Geschäftspartners Kai Bartels abzuwehren. S. sollte nicht mehr behaupten dürfen, Bartels habe einen Steuerbetrug unterstützt, der zusätzliches Investitionskapital in die gemeinsame Firma spülen sollte.
Pikant an der Sache ist, dass Bartels zum Gesellschafterkreis der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat gehört, die unter anderem die städtische Beteiligungsholding HGV geprüft hat. S. hat sich in einem Schreiben an sämtliche Gesellschafter und auch den Generalbevollmächtigten, den ehemaligen Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU), über Bartels‘ Geschäftsgebaren beklagt.
Die Firma, um die es geht, heißt Less4office. Sie sollte es Unternehmen ermöglichen, über das Internet Angebote für Büromaterial einzuholen und dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen – per „Rückwärtsauktion“. Bartels investierte einige Zehntausend Euro. Less4office gab Software in Auftrag. Doch so schnell wie geplant, konnte die Handelsplattform nicht an den Start gehen. Mehr Geld war nötig.
Hier kam ein weiterer Geschäftspartner ins Spiel: Axel Spielberg. S. behauptet, Spielberg habe verlangt, dass ihm für sein investiertes Geld Scheinrechnungen ausgestellt würden, die er von der Steuer absetzen könnte. Bartels, um die Sicherheit seiner eigenen Investition besorgt, habe das unterstützt. S. will eine derartige Rechnung ausgestellt haben, um die Firma zu retten. Danach habe er sich geweigert. Die übrigen Gesellschafter hätten ihn daraufhin mit Hilfe eines gefälschten Sitzungsprotokolls aus der Position des Geschäftsführers gedrängt. Um ihn auszuhungern, sei ihm hinterrücks die Krankenversicherung gekündigt worden.
Der Richter versuchte, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Ob S. seinen Geschäftsführerposten verloren habe, werde in einem anderen Verfahren geklärt. Bartels lehnte einen Vergleich ab. S. würde zustimmen, wenn die Gegenseite die Kosten trägt. Er legte stapelweise E-Mails vor, die den geplanten Steuerbetrug belegen sollen. Er bot ZeugInnen auf, die die entscheidenden Gespräche mitbekommen haben sollen. „Das ist ein relativ normaler E-Mail-Verkehr über die Finanzierung der Gesellschaft“, behauptete Bartels. Er weise die Vorwürfe aufs Strengste zurück. Die Entscheidung war zu Redaktionsschluss offen. GERNOT KNÖDLER