: Gericht: Beihilfe für Ryanair unfair
FRANKFURT rtr ■ Erstmals hat ein deutsches Gericht Subventionen für die irische Billigfluggesellschaft Ryanair für unzulässig erklärt. Das Landgericht Kiel gab damit einer Klage der Fluggesellschaft Air Berlin gegen den Regionalflughafen Lübeck statt. Dessen Entgeltverordnung sei unzulässig, weil sie individuelle Regelungen mit erheblichen Preisnachlässen für Ryanair beinhalte, heißt es in der Entscheidung. Ryanair könnte dadurch „Kunden binden und Passagiere aus dem Einzugsgebiet Hamburg abwerben“, urteilte das Gericht. Dadurch würden Konkurrenten wie Air Berlin benachteiligt. Der Flughafen wird vom Gericht aufgefordert, alle Preisnachlässe für Ryanair offenzulegen. Danach will das Gericht entscheiden, in welchem Umfang Ryanair Subventionen zurückzahlen muss. (Az.: 14 O Kart. 176/04)