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Archiv-Artikel

Gericht will Neuwahlen anordnen

ZU VIELE SITZE Schleswig-Holstein muss wohl im Herbst 2012 vorgezogene Landtagswahlen durchführen. Laut einem Zeitungsbericht werde das geltende Wahlrecht für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt

Derzeit regiert eine schwarz-gelbe Koalition, die keine Mehrheit der Zweitstimmen hat

Schleswig-Holstein steht nach einem Zeitungsbericht möglicherweise vor vorgezogenen Landtagswahlen im Herbst 2012. Nach einem Bericht von Schleswig-Holstein am Sonntag zeichnet sich eine solche Anordnung mit einem für den 30. August erwarteten Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Wahlrecht im Norden ab. Das Blatt beruft sich auf „vertrauenswürdige Quellen, nach denen die Richter das geltende Wahlrecht für unvereinbar mit der Landesverfassung erklären werden“.

Die Landesverfassung sieht in Artikel 10 vor, dass dem Parlament 69 Abgeordnete angehören. Durch eine hohe Zahl bei der Landtagswahl am 27. September 2009 entstandener Überhang- und Ausgleichsmandate aber sitzen jetzt 95 Abgeordnete im Landtag. Dies sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar. Gleichzeitig würden die Richter dem Parlament aufgeben, das Landeswahlgesetz zeitnah zu ändern, berichtet Schleswig-Holstein am Sonntag weiter.

Ziel einer solchen Novelle müsse danach ein Wahlrecht sein, das der in der Verfassung vorgesehen Mandatszahl von 69 möglichst nahekomme, hieß es. Da in der Konsequenz einer solchen Gesetzesänderung ein wegen seiner derzeitigen Größe der Verfassung widersprechendes Parlament seine Legitimation verlöre, müssten zeitnah Neuwahlen stattfinden.

Das für Ende August erwartete Urteil des Gerichts geht zurück auf einen Normenkontrollantrag von Grünen und SSW. Derzeit regiert in Schleswig-Holstein eine schwarz-gelbe Koalition, die zwar keine Mehrheit der Zweitstimmen, dennoch eine Mehrheit von einem Sitz im Landtag hat. Grund dafür sind drei so genannte ungedeckte Mehrsitze, die die CDU bei der Landtagswahl im September errungen hatte. Gegen diese Sitzverteilung im Landtag und auf einen Vollausgleich aller von der Union errungenen Überhangmandate klagen die Linkspartei und 48 Bürger. Nach Informationen der Zeitung werde diese Klage in Schleswig ohne Erfolg bleiben. (dpa)