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Archiv-Artikel

Bushido wohl doch kein so übler Gangsta-Rapper

JUSTIZ Freispruch im Prozess wegen Körperverletzung: Zeugen verweigern die Aussage

Von plu

Der Medienandrang ist so groß, dass der Prozess in einen größeren Saal im Amtsgericht Tiergarten verlegt werden muss. Der Rapper Bushido ist am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Aber schon nach einer Stunde entscheidet der Richter: Freispruch.

Anis Mohamed Youssef Ferchichi, wie der 35-jährige Bushido mit bürgerlichem Namen heißt, sollte einen Fan mit einem Schuh auf den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte gehörte zu einer Gruppe, die sich am 19. Mai 2013 vor Bushidos Villa in Lichterfelde versammelt hatte, um von dem Rapper Autogramme zu bekommen und mit diesem ein Video zu drehen.

Mit Bushido angeklagt ist der 45-jährige Fadi El H. – ein ehemaliger Türsteher, den Bushido vor Gericht als seinen Nachbarn ausgibt. El H. sollte einen der Jugendlichen mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Er habe sich von der Klingelei der Jugendlichen belästigt gefühlt, sagt Bushido vor Gericht. Seine Aufforderung zu Verschwinden hätten die Fans ignoriert. Der 17-Jährige, der später die Strafanzeige erstattete, habe ihn mit den Worten: „Was willst du Hund?“ bedroht. El H. habe den Jungen weggeschubst. „Ein Schuh soll eine Rolle gespielt haben“, hält der Richter Bushido vor. „Da lagen keine Schuhe rum“, antwortet der. „Alle Schuhe befanden sich an den Füßen.“

Der 17-Jährige, der die Strafanzeige erstattet hatte, schweigt vor Gericht. Zeugen dürfen das, wenn die Gefahr besteht, dass sie sich sonst selbst belasten würden. Auch die drei Fans, die dann als Zeugen aufgerufen werden, wollen plötzlich nichts mehr sagen. Alle haben einen Migrationshintergrund. Zwei sind 16 Jahre alt. Ein 21-Jähriger hatte bei Facebook erklärt, seit 2004 Musiker bei Bushido zu sein. Schon die Aussagen der Zeugen bei der Polizei hätten Anlass zum Zweifeln gegeben, begründet der Richter den Freispruch. plu