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Mann mit Fluchtreflex

Gegen den Chef der Sparkasse Köln-Bonn wird wegen Bestechlichkeit ermittelt. Vorwürfen weicht er stets aus

Im Zweifel haut Gustav Adolf Schröder (63) lieber ab. So war das, als der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Köln-Bonn im Spendenskandal der Kölner SPD ins Visier der Fahnder geriet. Da trat er einfach aus der Partei aus. Oder als er im Zusammenhang mit der Bau-Affäre um die Kölner Messehallen den öffentlichen Diskussionen um seine Person gerne ein Ende bereitet hätte. Obwohl gegen ihn nicht ermittelt wurde, zog er sich aus dem Aufsichtsrat der Kölner Messe zurück. Doch nun wird es schwierig mit dem Weglaufen, denn dazu müsste Schröder aus seinem privaten Wohnhaus ausziehen.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat gegen den mächtigen Banker vom Rhein ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Bestechlichkeit“ heißt der Verdacht. Fleißige Handwerker sollen seinen Garten hübsch hergerichtet haben. Und weil die Firma so viele Aufträge bei der Sparkasse Köln-Bonn und ihren Tochterunternehmen bekommt, soll Schröder nur ein Viertel der üblichen Rechnungssumme bezahlt haben. So geht es jedenfalls aus einer anonymen Anzeige hervor. Mehrere tausend Euro soll er so gespart haben. Im Gegenzug könne er sich für die Auftragsvergabe seiner Sparkassen-Firmen zugunsten der Gartenbauer eingesetzt haben. Was die Ermittler irritiert, ist der Detailreichtum der Anschuldigungen.

Schröder wird sich der Aufklärung stellen müssen, und das dürfte ihm kaum behagen. Das in Plön geborene Alphatier ist nicht nur Chef der größten kommunalen Sparkasse Deutschlands – Schröder ist zugleich Multifunktionär. Als Vizepräsident der Kölner Industrie- und Handelskammer (IHK) zieht er die Fäden genauso wie seit zehn Jahren als Bundesobmann der deutschen Sparkassenvorstände. Ein Mann, der mit Geld umgehen kann, sollte man meinen.

Sein Umgang mit Gesetzen könnte ihm nun zum Verhängnis werden. Seine Anwälte wiesen die Vorwürfe auf Anfrage zwar zurück. Er habe alles korrekt abgerechnet, hieß es, außerdem habe er die fragliche Gartenbaufirma gar nicht direkt beauftragt. Die Vorwürfe seien „unhaltbar“. Von Bestechlichkeit könne schon deshalb keine Rede sein, weil der oberste Chef sich kaum um einzelne Bauvorhaben seiner Firmen kümmere. Doch sollte ihm etwas Illegales nachzuweisen sein, will die Kölner Staatsanwaltschaft ihn als Amtsträger anklagen. Für diese gelten bekanntlich strengere Regeln als für Manager der freien Wirtschaft. FRANK ÜBERALL

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