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Archiv-Artikel

Kritik an Ticketsteuer

LUFTVERKEHR Geplante Luftverkehrsabgabe laut Gutachten verfassungswidrig und unfair

BERLIN apn/taz | Die von der Bundesregierung geplante Luftverkehrsabgabe verstößt einem Gutachten zufolge gegen das Grundgesetz und gegen europäisches Recht. Die Steuer auf Flugtickets sei in ihrer geplanten Form aus mehreren Gründen mit dem Gleichheitssatz der Verfassung nicht vereinbar, zitierte der Spiegel den Berliner Staats- und Umweltrechtler Michael Kloepfer. Kloepfer erstellte das Gutachten für das SPD-geführte Land Rheinland-Pfalz. Brandenburg schloss sich der Kritik an.

Kürzere Flüge würden „im Verhältnis zu den von ihnen verursachten Umweltbelastungen wesentlich stärker belastet als Flüge auf Langstrecken“, zitiert der Spiegel aus dem Gutachten. Das sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Zum anderen sei die Steuerbefreiung von Frachtflügen nicht zu rechtfertigen. Sie stelle eine unerlaubte Beihilfe dar und verstoße damit gegen europäisches Recht.

Die Luftverkehrsabgabe gehört zum Sparpaket von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und soll dem Bund im Jahr 1 Milliarde Euro bringen. Vorgesehen ist, Flüge von kommendem Jahr an in drei Stufen zwischen 8 und 45 Euro zu belasten.

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) verweist der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) dem Bericht zufolge auf die Ergebnisse des Gutachtens. Er warnt demnach vor den Auswirkungen der Abgabe. „Die Erhebung einer Luftverkehrsteuer würde zu erheblichen negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das Land Rheinland-Pfalz führen“, wird Beck zitiert.