Rocker-Verbot vor Gericht

HELLS ANGELS

Am Mittwoch verhandelt das Oberlandesgericht über das Vereinsverbot gegen die Kieler Hells Angels. Dann wird sich zeigen, ob die Rocker juristisch erfolgreicher sind als ihre Geistesverwandten aus Flensburg und die Bandido-Konkurrenz aus Neumünster, die mit ihren Klagen gegen das Verbot bis vors Bundesverwaltungsgericht gezogen waren – und unterlagen.

Damals hatte der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner (SPD) von einem „Sieg des Innenministeriums in allen Instanzen“ gesprochen und sich zuversichtlich gezeigt, dass das Verfahren der Kieler Hells Angels ähnlich ausgehen wird. Die waren 2012 bereits mit einem Eilantrag gegen ihr Verbot gescheitert. Bei einer Razzia gegen den Verein hatte die Polizei 2012 die Vereinskasse mit 37.000 Euro sowie Messer und Schusswaffen beschlagnahmt.

Die ersten Verbote waren unter Breitners Vorgänger Klaus Schlie (CDU) ausgesprochen worden, nachdem es mehrfach zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Hells Angels und Bandidos gekommen war. Außerdem, so das Innenministerium, seien die Vereine verfassungswidrig. Sie hätten den tatsächlichen Zweck, in einem bestimmten Gebiet kriminelle Macht zu entfalten und den eigenen Machtanspruch gegen die Konkurrenz mit Waffengewalt durchzusetzen.

Während einer der Anwälte der Flensburger Hells Angels dem Gericht vorwarf, ein „gewisses Bild“ des Vereins zu zeichnen, bestätigte dies ein Reutlinger Rocker im Sommer 2012 nahezu schulbuchhaft: Er stürzte sich auf den Oberstaatsanwalt und schlug ihn zu Boden.

Dass ein Verbot allein das Problem der kriminellen Banden nicht aus der Welt schafft, ist der Politik bewusst. Damit, so sagte der damalige Innenminister Schlie, löse man Strukturen und die finanzielle Grundlage auf. Die ehemaligen Vereinsmitglieder aber blieben.  GRÄ