miethai: Rauchmelder
: Lieber wartungsarm

Seit Beginn diesen Jahres besteht die Pflicht, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Ähnlich wie schon bei der Installationspflicht für Wasseruhren ist in der Hamburgischen Bauordnung eine sogenannte Übergangsfrist für bestehende Gebäude vorgesehen. Während also Neubauten bei ihrer Errichtung damit ausgestattet werden müssen, haben die Eigentümer bestehender Wohnungen noch Zeit bis zum 31. Dezember 2010, um ihre Objekte mit Rauchmeldern nachzurüsten.

Vorgeschrieben sind die Melder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren, die als Fluchtwege aus den Aufenthaltsräumen dienen. Auch wenn Rauchmelder nicht schön aussehen: Sie retten Leben. Denn nach Feststellungen der Fachleute ist die Todesursache bei Wohnungsbränden in 80 Prozent der Fälle die giftige Rauchentwicklung.

Kündigt der Vermieter den Einbau von Rauchmeldern an, kommt er also seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, und die Mieterinnen und Mieter müssen den Einbau dulden. Der Vermieter kann 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. TÜV-geprüfte Geräte sind schon ab 5 Euro das Stück zu kaufen; meistens sind sie deutlich teurer, sollten aber weniger als 50 Euro kosten. Läge der Preis der Geräte einschließlich Installation bei 100 Euro, so beliefe sich der daraus resultierende monatliche Wertverbesserungszuschlag auf 0,92 Euro – 11 Prozent von 100 Euro geteilt durch die 12 Monate des Jahres.

Bei der Installation sollte darauf geachtet werden, dass keine teuren Folgekosten entstehen, die dann über die Betriebskosten wiederum den Mieter träfen. Die meisten batteriebetriebenen Geräte lassen vor ihrer Entladung einen Warnton ertönen. Außerdem haben sie eine Prüftaste, die den Ladezustand bestätigt. Eine kostenintensive Wartung wäre somit nicht erforderlich.

SYLVIA SONNEMANN ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, ☎ 431 39 40, www.mhm-hamburg.de