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Archiv-Artikel

Prozess ohne Publikum

Beginn des Discomeilen-Prozesses gegen den 19-jährigen Ali M. Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen

Von mnz

Das Interesse der Öffentlichkeit war groß, als der 19-jährige Ali M. gestern vor dem Bremer Landgericht vorgeführt wurde. Dort muss sich der momentan im Gefängnis in Oslebshausen Inhaftierte wegen versuchten Totschlags vor der Großen Jugendkammer verantworten. Es ist der erste Prozess gegen einen der mutmaßlichen Beteiligten an einer Schießerei auf der so genannten „Discomeile“ Anfang des Jahres. Doch die Öffentlichkeit wurde noch vor Verlesung der Anklageschrift ausgeschlossen – „im Interesse des Heranwachsenden“, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel zur Begründung sagte.

Bis zur voraussichtlichen Urteilsverkündung im kommenden Februar sind zur Hauptverhandlung jedoch Eltern sowie mehrere Geschwister des Angeklagten zugelassen. Gegen den Widerstand der Verteidigung wurde zudem einem Prozessbeobachter der Polizei die Teilnahme an dem Prozess gewährt. Er soll die Deckungsgleichheit der Zeugenaussagen in einem parallel laufenden Verfahren bewerten: Am 31. August beginnt vor dem Landgericht ein zweiter Prozess wegen der Discotheken-Schießerei. Dort muss sich ein 24 Jahre alter Mann ebenfalls wegen versuchten Totschlags verantworten. Er soll aus dem Strip-Lokal „Tollhaus“ heraus geschossen haben.

Ali M. hat zum gestrigen Prozessauftakt die Aussage verweigert, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Er soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Bremen mit einem Revolver gezielt auf Menschen vor dem Eingang des „Beat-Club“ geschossen haben. Eine Kugel hatte den Oberschenkel eines der Opfer durchschlagen. Der Pflichtverteidiger, Wolfgang Müller-Siburg, will für seinen Mandanten einen Freispruch erreichen.

Im Fall von Ali M. muss nach Aussage der Staatsanwaltschaft im Laufe des Verfahrens entschieden werden, ob er nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt werde. Im ersten Fall drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft; im Jugendstrafrecht seien dagegen zehn Jahre die Höchststrafe für das Verbrechen. Am 23. August sollen die ersten Zeugen gehört werden. mnz