: Vorurteile gegen BAgIS
betr.: Artikel „Vollzugsstopp für Karin Röpke?“, taz 16.8.
Liebe taz, die Regelung der Unterkunftskosten für Bezieher von ALG II betrifft in Bremen 42.000 Haushalte und kostet den öffentlichen Haushalt mehr als 150 Mio. Euro pro Jahr. (…) Im Artikel und Kommentar gehen dann Dichtung und Wahrheit bunt durcheinander. Drei Beispiele:
– „Mehr als 10.000 Bedarfsgemeinschaften müssen umziehen“ – das hat kein Gutachten herausgefunden und stimmt auch nicht. Ca. 9.000 lagen mit ihrer Miete über den damals geltenden Grenzen – es wurden dann aber zahlreiche Ausnahmen definiert und ein gestuftes Verfahren beschlossen. Und: Wer keine angemessene Wohnung findet, muss auch nicht umziehen. (…)
– Bremen habe sich die Landeshoheit über die Verwaltungsgerichte gesichert, wird behauptet. Weder Bremen noch ein anderes Bundesland hat die „Hoheit“ über die Gerichte, die in ihrer Entscheidung unabhängig sind (Art. 97 Grundgesetz) und sich mit Recht gegen eine solche Unterstellung wehren würden.
– Früher sei nur die Wohnungsgröße ausschlaggebend gewesen, nicht die Miethöhe, steht im „Kommentar“. Eine absurde Vorstellung. Richtig ist, dass es jetzt nur noch auf die Miethöhe ankommt, nicht mehr auf die Quadratmeter – denn auch große Wohnungen können preiswert sein. Auf eine bürokratische Überregelung wurde verzichtet.
Das Ganze wird dann mit den üblichen Vorurteilen gegen den öffentlichen Dienst allgemein und die BAgIS im speziellen gewürzt und mit einem Foto von Aktenbergen und Stempeln garniert – ungenießbar. Freundliche Grüße Dr. Karl Bronke, Sozialbehörde