: „Spinner“-Prozess: Gauck verteidigt sich
KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Bundespräsident Joachim Gauck mit Äußerungen über Rechtsextremisten zu weit gegangen ist. Gauck hatte bei einer Veranstaltung vor Schülern in Berlin Proteste gegen die NPD begrüßt und in diesem Zusammenhang von „Spinnern“ gesprochen. „Der Bundespräsident muss und darf das sagen, was ihm wichtig ist, auch wenn er damit im Gegensatz zu einer politischen Partei steht“, sagte Gaucks Prozessvertreter am Dienstag.
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