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Archiv-Artikel

Vor Gericht gegen Schulgesetz

VERFASSUNGSKLAGE CDU, SPD, GAL und Linke einigen sich auf neues Schulgesetz. Verabschiedet werden soll es nur, wenn es keine einstweilige Verfügung gibt

VON KAIJA KUTTER

Die Fraktionen CDU, SPD, GAL und Linke haben gestern angekündigt, das neue Schulgesetz ohne vorherige Anhörung am 15. September in erster und zweiter Lesung zu verabschieden – aber nur, „sofern das Verfassungsgericht Hamburg nicht eine einstweilige Verfügung erlässt“.

Damit spielt das Parlament den Ball ans Gericht weiter. Wie berichtet, hatte der Heidelberger Jurist Uwe Lipinski die Fraktions-Chefs am Freitag darum gebeten, mit dem Schulgesetz abzuwarten, bis über die Klage gegen die Rechtmäßigkeit des Volksentscheids zur Primarschule entschieden ist. Andernfalls würden seine Mandanten den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen. Damit ist nach der Reaktion des Parlaments heute zu rechnen.

Unterdessen hat das Verfassungsgericht die Ende August eingereichte Klageschrift an Bürgerschaft, Senat und Volksinitiative verschickt, mit Bitte um Stellungnahme bis zum 5. November. Der Antrag der drei Kläger, in diesen Kopien ihre Namen zu schwärzen, wurde abgelehnt. Das führte dazu, dass die drei gestern von Journalisten kontaktiert wurden. Sie wollen aber nur über ihren Anwalt kommunizieren. Die drei kommen aus dem Umfeld der Initiative „Pro Schulreform“, betonen aber, es gehe ihnen unabhängig vom Inhalt um Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen.

Im Kern dreht es sich um die Frage, ob die Option des doppelten „Ja“ Kreuzes auf den Stimmzetteln korrekt war. Da es mehr Ja-Stimmen als abgegebene Stimmzettel gab, ist sicher, dass diese Option auch genutzt wurde. Aus Sicht der Kläger wurde es dadurch zu leicht, das Quorum von einem Fünftel der Stimmberechtigten zu erfüllen.