SCHULE : Lehrer dürfen Noten drücken
BRAUNSCHWEIG | Lehrer dürfen nach einem Gerichtsurteil bei der Vergabe von Zeugnisnoten vom Durchschnitt der Klassenarbeiten und der mündlichen Mitarbeit abweichen. Gerade bei Versetzungszeugnissen könnten Lehrer schlechtere Noten geben, wenn sich die Leistungen zum Jahresende verschlechtert hätten, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig. Es wies damit die Klage eines Gymnasiasten ab, der in Französisch trotz des Durchschnitts von 4,41 eine 5 erhalten hatte und nicht versetzt wurde. (dpa)