: Mindestlohn
Die rund 850.000 Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks in Deutschland werden künftig vor Billiglohnkonkurrenz aus dem Ausland geschützt. Die Bundesregierung beschloss gestern eine entsprechende Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf die Branche mit knapp 20.000 Betrieben. Damit gilt künftig auch für ausländische Gebäudereiniger-Firmen der in Deutschland übliche Tariflohn als Mindestlohn. Dies soll verhindern, dass in Deutschland ansässige Firmen durch Lohndumping behindert werden. Derzeit gilt für die Branche ein Stundenlohn von 7,87 Euro im Westen und von 6,36 Euro im Osten Deutschlands. In Kraft treten wird die Neuregelung erst kommendes Jahr, da Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen. Bislang gilt das Entsendegesetz nur am Bau.Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks begrüßte den Kabinettsbeschluss als „Chance, unsere Löhne europafest zu machen“. Für Deutschland gilt der Tariflohn der Branche bereits als Mindestlohn, da die Tarifvereinbarung für allgemeinverbindlich erklärt worden war und damit auch Betriebe erfasst, die nicht dem Arbeitgeberverband angehören. rtr