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Archiv-Artikel

LESER FRAGEN, PAN ANTWORTET

Ein Leser aus Essen fragt: „Das Land NRW will unter dem Motto ‚Überwinde deinen inneren Schweinehund!‘ alle Faulpelze von der bequemen Couch locken um Sport zu treiben. Kann ich mein Pay-TV-Abo bei den Behörden als Sport anrechnen lassen?“ PAN antwortet: „Ja doch, wer die Fußball-Zweitligakonferenz regelmäßig anschaut, kann von der Praxisgebühr befreit werden – wenn alle Heimspiel von Rot-Weiss Essen gekuckt wurden. Einfach mal bei der AOK fragen.“