AStA: Geld zurück : Der Wert haltloser Forderungen
Bis jetzt hat der Allgemeine Studierenden Ausschuss (AStA) in der Gebührenfrage alles richtig gemacht. Er hat die Rechtsmittel gegen die höchst zweifelhafte Landeskinderregelung unterstützt. Und im Eilverfahren einen vorläufigen Erfolg errungen.
Kommentar vonBenno Schirrmeister
Allerdings: Wenn der AStA jetzt dazu auffordert, das auf zweifelhafter Rechtsgrundlage bezahlte Geld zurückzuverlangen, sollte er sich ein wenig behutsamer bewegen. Sonst rechnen die, die zu früh geblecht haben, noch mit einer Rückerstattung.
Sie würden enttäuscht werden. Denn die Uni dürfte diese auf legalem Wege und ordnungsgemäß erzielten Einnahmen nicht einfach aus der Hand geben – selbst wenn sie wollte. Und selbst wenn Karlsruhe dereinst die Landeskinderregelung komplett kassiert, wäre sie dazu nicht verpflichtet.
Es ist nicht verkehrt, ein entsprechendes Formular auszuarbeiten und zum Download bereitzustellen, wie es der AStA tut. Verantwortlich wäre es allerdings, wenn er zugleich darauf hinweisen würde, dass die schriftliche Aufforderung zur Rückgabe des Geldes kaum Aussicht auf Erfolg hat: Ihr fehlt die Rechtsgrundlage. Der Wert der Brief-Aktion ist eher ein symbolischer. Es handelt sich um eine Demo. Gegen Studiengebühren, versteht sich.