: Wider die Werbung
WAHL Einspruch gegen Post von Parteien
Die Bürgerschaftswahl ist zwar erst am 22. Mai 2011, aber gegen die vorab versandte Wahlwerbung kann man sich schon jetzt wehren.
Vor einer Wahl dürfen die Meldebehörden Namen und Anschrift von WählerInnen an die Parteien und Wählervereinigungen weitergeben. Diese können dann Wahlwerbung verschicken, müssen die Daten aber spätestens einen Monat nach der Wahl wieder löschen. Es darf nur gruppenweise Auskunft gegeben werden, beispielsweise über alle Erstwähler oder alle Wähler über 65 Jahre. Keine Partei erhält die Daten aller Wahlberechtigten.
Einsprüche gegen die Auskunftserteilung kann jeder formlos schriftlich beim Stadtamt, Zentrale Meldebehörde, Postfach 10 78 49, 28078 Bremen, oder bei den Bürger Service Centern und Bürgerämtern einreichen. Entsprechende Vordrucke sind auch unter www.bremen.de/buergerservice/formulare_abis_z erhältlich. Bereits eingetragene Übermittlungssperren gelten weiter. mnz