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Archiv-Artikel

MORD AN LEHRERIN Verteidiger legt Revision ein

Nach dem Urteil gegen einen jungen Mann wegen Mordes an seiner früheren Lehrerin hat der Verteidiger Revision eingelegt. „Ich halte die Verurteilung wegen Mordes für zweifelhaft“, sagte der Rechtsanwalt am Donnerstag in Bremen. Das Landgericht hatte eine Haftstrafe von 15 Jahren verhängt und die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Der damals 21-Jährige hatte kurz vor Weihnachten die Lehrerin auf der Straße erstochen, weil sie seine Liebe nicht erwidert hatte. Der Verteidiger hatte zehn Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.  (dpa)