UMSTRITTENE BETTENSTEUER : Touri-Hunde nächtigen in Berlin nicht gratis
Die umstrittene Berliner Bettensteuer gilt auch für die Hunde von Touristen. Dies gehe aus Erläuterungen der Finanzverwaltung zu der seit dem Jahresbeginn geltenden City-Tax hervor, berichtete die Berliner Morgenpost am Sonntag. Ausnahmen gibt es demnach für Blindenhunde und aus beruflichen Gründen mitgeführte Wachhunde.
Die Sprecherin des Berliner Finanzsenators Ulrich Nußbaum bestätigte der Zeitung die Gültigkeit der Steuer auch für Hunde. Da die Hoteliers für die Hunde ein zusätzliches Übernachtungsentgelt berechnen, werde dieses auch bei der City-Tax einberechnet. Dem Bericht zufolge ist bislang aber noch kein Fall eines mitreisenden Hundes bekannt, der die Steuer abführen musste.
Der Streit über die seit Januar erhobene Steuer von 5 Prozent pro Übernachtungspreis von Touristen – Geschäftsreisende sind von der Regelung ausgenommen – geht dem Bericht zufolge in die nächste Runde. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) bereite gegenwärtig eine Musterklage gegen die Bettensteuer vor. Das Land Berlin verspricht sich von der Steuer dagegen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro. (afp, dpa)