Razzia im Stubu : Warnschuss ohne Rechtsgrundlage
Niemand hat etwas dagegen, dass die Polizei kriminelle Machenschaften, wie sie im Türsteher-Milieu vermutet werden, aufdeckt. Und weder BesucherInnen noch BetreiberInnen der Discomeile haben ein Interesse daran, wenn Messer, Pistolen und Schlaggeräte zur abendlichen Garderobe entlang der Hochstraße zählen. Gegen Versuche der Polizei, dies zu unterbinden, wird niemand Einwände erheben.
Kommentar von Armin Simon
Nur: Was die Razzia im Stubu, die am Sonntagmorgen 500 Beamte fünf Stunden lang auf Trab hielt und 1.500 DiscobesucherInnen um ihr Vergnügen brachte, im Hinblick darauf gebracht haben soll, bleibt auch zwei Tage später schleierhaft. Ein paar Päckchen mit jeweils unter einem Gramm Kokain und Cannabis stöberten die Drogenhunde auf. In jedem Nobelrestaurant wäre wohl mehr zu holen gewesen. Neue Vorwürfe gegen die Türsteher wurden nichts bekannt – nur, dass der eine einen Kieferbruch erlitt. Waffen waren offenbar erst gar keine zu finden. Und Verstöße gegen „Sicherheitsauflagen zum Schutz der Gäste“ lassen sich auch unaufwändiger feststellen.
Bleiben also zwei Möglichkeiten. Entweder war die martialische Aktion schlecht vorbereitet und dilettantisch. Oder sie sollte in erster Linie ein Warnschuss sein. Der aber ist im Polizeigesetz nicht vorgesehen.