: Scheuerl diktiert
SCHULGESETZ Eilantrag abgelehnt. Empfehlungen bleiben. Experten entsetzt über Noten in Klasse 4
Der Eilantrag zum Stopp des Schulgesetzes ist am Dienstag vom Verfassungsgericht abgelehnt worden. Die Klage gegen den Volksentscheid ist damit noch nicht entschieden, aber der Weg für die heutige Abstimmung über die Novelle ist frei. Um das, was drinsteht, wurde bis gestern Abend gerungen.
Der taz liegt eine Fassung vor, die am Abend noch mit „Wir wollen lernen“-Sprecher Walter Scheuerl und den drei Schulkammern besprochen werden sollte. Darin wird der Plan, die Gymnasialempfehlung abzuschaffen, aufweicht. Jetzt soll doch die Zeugniskonferenz in Klasse 4 eine „Einschätzung“ zur weiteren Schullaufbahn abgeben, die in die Schülerakte einfließt. Der Elternkammer-Vorsitzende Peter Albrecht spricht von einem „Kompromiss“. Wichtig sei, dass diese Einschätzung nicht im Zeugnis stehe. Die GAL beteuert, die Akte werde erst nach vollzogener Anmeldung an die weiterführende Schule geschickt.
Die Bürgerschaft hatte in ihrem Entwurf geplant, die Eltern zwar intensiv zu beraten, aber auf die formale Einteilung Gymnasium und Nicht-Gymnasium zu verzichten, weil sowohl die Stadtteilschule als auch das Gymnasium zum Abitur führen. Nach dem Gespräch mit Scheuerl, der dies ablehnt, wurde der Passus geändert. Auch sollen die Klassen 5 und 6 des Gymnasiums auf Scheuerls Wunsch weiter „Beobachtungsstufe“ heißen.
Obwohl dies nicht Thema des Volksentscheids war, sollen Ziffernzensuren künftig ab Klasse 4 statt 6 Vorschrift sein. „Wir verstehen nicht, warum das jetzt schon entschieden wird“, sagt Albrecht, sei doch im Herbst eine Konferenz hierzu geplant.
Das Ziel einer neuen Lernkultur werde „kurzatmigen Tagespolitischen Erwägungen“ geopfert, warnt der Dekan der Erziehungswissenschaften, Karl Dieter Schuck. Noten seien ungerecht und erzeugten eine „Pseudoverständlichkeit“, sagt Martin Eckert vom Bündnis innovative Zeugnisse. „Hier werden Inhalte geopfert, um mit Scheuerl Frieden zu schließen.“ KAJ