: Auskunftspflicht
Inhaltsstoffe und Nebenwirkungen von Kosmetika sind ab sofort keine Betriebsgeheimnisse mehr. Die EU-Kommission hat sich mit der Kosmetikindustrie auf eine gemeinsame Leitlinie geeinigt, nach der gegenüber Verbrauchern eine Informationspflicht über die Zusammensetzung und unerwünschten gesundheitlichen Auswirkungen von kosmetischen Produkten besteht. Die Unternehmen müssen diese Angaben zwar nicht auf der Produktverpackung oder einem Beipackzettel mitteilen – dort müssen wie bisher auch schon nur die Inhaltsstoffe ohne Mengenangaben verzeichnet sein. Die Verbraucher können aber beim Hersteller ihrer Haut- oder Gesichtscremes, Make-ups oder Lippenstifte schriftlich oder telefonisch nachfragen und dieser muss Auskunft geben. Der Hersteller sind laut Leitlinie verpflichtet ihre Kunden über mögliche Nebenwirkungen wie kosmetische Akne, Juckreiz, Lichtempfindlichkeit oder allergische Reaktionen zu informieren. Sind in dem Produkt als gefährlich eingestufte Stoffe vorhanden, zum Beispiel ätzende oder leicht entzündliche Chemikalien, sind auch die verwendeten Mengen mitzuteilen. Um den Verbrauchern die Kontaktaufnahme mit den Unternehmen zu erleichtern, hat der Europäische Dachverband der Hersteller von Parfüm- und Körperpflegemitteln (Colipa) eine öffentliches Firmenverzeichnis eingerichtet (www.european-cosmetics.info). AP FOTO: REUTERS