: Gen-Äcker werden Ländersache
AGRAR Bundesagrarministerin will keine einheitliche Abstandsregeln festlegen. Nur zu Kartoffeln hat sie eine Meinung. Nulltoleranzregelung soll vereinheitlicht werden. FDP erwartet klares Signal für Gentechnik
BERLIN rtr | Die Bundesländer sollen nach Vorstellungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums künftig selber über die Abstände zwischen Äckern mit genetisch veränderten Pflanzen und naturbelassenen Pflanzen entscheiden. Das geht aus einem Eckpunktepapier aus dem Ministerium hervor, über das am Freitagnachmittag unterschiedliche Medien berichteten. Demnach sollen die Länder von den Vorgaben des Bundes abweichen können. Bislang gelten bundesweit je nach Pflanze bestimmte Mindestabstände zwischen den Feldern. Sogenannter Genmais muss etwa 150 Meter Abstand zu einem Feld mit konventionellen Mais haben.
Einzig bei Kartoffeln schlägt das Ministerium einen bundesweit gültigen Abstand von zehn Metern vor und drängt darauf, dass entsprechende Bestimmungen vor der nächsten Anbauperiode umgesetzt sein sollten. Außerdem solle eine Pause von zwei Jahren eingelegt werden, wenn auf einem Acker nach genetisch veränderten Kartoffeln solche mit natürlichem Erbgut angepflanzt werden. Davon betroffen ist die Genkartoffel Amflora des Chemiekonzerns BASF, mit der Stärke produziert werden soll.
Nach dem Papier soll auch die sogenannte Nulltoleranzregelung vereinheitlicht werden. Dabei geht es um Messverfahren, mit denen genetisch veränderte Bestandteile in Nahrungsmitteln nachgewiesen werden können. Vor etwaigen Änderungen des Gentechnikgesetzes will das Ministerium ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gentechnik abwarten, das noch im Herbst erwartet wird. Für die FDP erklärte die Abgeordnete Christel Happach-Kasan, ihre Partei werde den Plänen nur zustimmen, wenn es ein klares Signal zur Nutzung der Gentechnologien gebe. Handlungsbedarf gebe es bei der Nulltoleranzregel, die zu hohe Kosten verursache.
Der Biotechnologie-Branchenverband BIO Deutschland forderte, den Abstand zwischen Maisfeldern auf maximal 150 Meter festzulegen und für eine regelmäßige Anpassung der Werte an den Stand der Wissenschaft zu sorgen. Eine willkürliche Festlegung des Pflanzungsabstands werde abgelehnt.