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Archiv-Artikel

Carl Schmitt muss draußen bleiben

betr.: „Biedermänner, die gern drohen lassen“, taz vom 4. 9. 06

Gegen Kriminalität (Drohungen und Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild) darf und muss frau/man sich wehren – aber immer regelkonform, auch wenn die Täter NPDlerInnen sind. Ist es so schwer zu begreifen, dass die sich legalistisch verhaltende NPD nur dann nachhaltig – politisch wirksam – bekämpft werden kann, wenn die Auseinandersetzung politisch geführt wird? Demokraten werden unglaubwürdig, wenn sie politische Gegner mit illegalen Mitteln attackieren. Wer ein Schaf erschlägt, hat es schwer, unter dem Pelz den gefährlichen Wolf zu beweisen.

Sich selbst Handlungsbefugnisse jenseits der Rechtsstaatlichkeit zuzusprechen – Aufhängen von NPD-Plakat verhindern – oder zu fordern, die Rechtslage contra Verfassung zu ändern – rechte Demos verbieten –, erinnert eher an das Gedankengut Carl Schmitts, als dass es von besonders stark ausgeprägtem Demokratieverständnis zeugt.

HOLGER GUNDLACH, Hamburg