Gesetzeshürden für „Idiotentest“

GREIFSWALD dpa ■ Wer seinen Führerschein in einem anderen EU-Staat erwirbt, um den so genannten Idiotentest in Deutschland zu umgehen, muss künftig um die Anerkennung der Fahrerlaubnis bangen. In Fällen eines „rechtsmissbräuchlichen Erwerbs“ der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat, beispielsweise nach Verlust des Führerscheins wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, könnten deutsche Behörden zusätzlich den Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Az.: 1 M 46/06). In jedem Fall sei eine Einzelfallprüfung durch die Behörden erforderlich, hieß es dazu gestern. Rechtsmissbrauch bestehe auch, wenn es beim Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland keinen Zusammenhang mit den Zielen der so genannten Führerschein-Richtlinie gebe. Die Richtlinie schreibt die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen in den EU-Staaten fest, um beispielsweise die berufliche Tätigkeit im Ausland zu erleichtern.