: Mehr Durchblick im Untergrund
FRACKING Niedersachsen will die Förderung von Gas in einigen Gesteinsschichten verbieten. Zudem soll erstmals die Umweltverträglichkeit geprüft werden – das ist bislang nicht vorgesehen
In Niedersachsen soll weiter nur die Förderung von Erdgas aus Sandsteinschichten ab 2.500 Meter Tiefe erlaubt sein. Voraussichtlich ab Juni will die Landesregierung per Erlass die Gasförderung in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten wie Ton und Schiefergestein verbieten. Das sagten Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) und Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) am Montag in Hannover vor dem Umweltausschuss des Landtags. Für jede Bohrung soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben werden, um zu verhindern, dass giftige Chemikalien in den Boden gelangen.
Mit diesem Vorstoß will Niedersachsen mehr Transparenz schaffen bei der umstrittenen Gasfördermethode Fracking. Unternehmen sollen künftig bei Projekten in Tests mögliche Umweltauswirkungen ermitteln und Behörden, Verbänden und Bürgern Einspruchsmöglichkeiten einräumen. Die Einführung einer UVP sei überfällig, findet auch der grüne Energiepolitiker Volker Bajus.
Niedersachsen folgt im Wesentlichen einer Forderung von rund 200 Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Die hatten 2013 in der sogenannten Hannover-Erklärung betont, die Gewinnung von Schiefergas sei nur mit umweltverträglichen Verfahren energiepolitisch sinnvoll. „Dabei hat der Schutz des Trinkwassers oberste Priorität“, hieß es damals.
Die Grünen hatten die vor zwei Wochen angekündigten Reformpläne der rot-grüne Landesregierung begrüßt. Das laufe faktisch auf „ein Moratorium für alle Fracking-Vorhaben für unkonventionelles Erdgas in Niedersachsen hinaus“, so der Landesvorsitzende Jan Haude.
Bislang ist die Öffentlichkeit in den Genehmigungsverfahren praktisch nicht beteiligt. Grundlage der Verfahren ist das Bundesberggesetz von 1980. Zwar gibt es aus Schleswig-Holstein einen Vorstoß zu dessen Novellierung – ob es dazu kommt, steht aber in den Sternen.
Auch Bajus fordert die umfassende Modernisierung des Bergrechts. Den Ländern müsse es anders als bisher rechtlich möglich sein, Frackingprojekte zu untersagen. SVEN-MICHAEL VEIT