: hürden bei der einbürgerung
Ob ein Migrant in Deutschland eingebürgert wird, bestimmen in der Regel die Ausländerbehörden der Kommunen und Landkreise. Für den regulären Antrag, die „Anspruchseinbürgerung“, gelten allerdings verschärfte Regelungen. Die Person muss nicht nur mindestens acht Jahre lang rechtmäßig in Deutschland gelebt haben, sondern auch eindeutig ohne eine Duldung. Geduldete Menschen dürfen nur vorübergehend hier leben und werden in vielen Fällen abgeschoben. Bekommen MigrantInnen nach einer Duldung in NRW einen Aufenthaltstitel, müssen sie wieder acht Jahre lang warten, bis sie sich einbürgern lassen dürfen. Falls der erste Antrag scheitert, gibt es noch die Möglichkeit der Ermessenseinbürgerung, über die dann der Regierungsbezirk entscheidet. Hier gibt es an einigen Stellen mehr Spielräume für eine Einbürgerung, an anderen aber auch mehr Hürden. Zumindest die Zeiten der Duldung werden bei dieser Art der Einbürgerung für bestimmte Aufenthaltstitel angerechnet. MOE